Wir unterstützen Pastoren und kirchliche Leitungsteams – damit Sie Ihre Berufung frei und verantwortungsvoll ausüben können.
Jetzt meinen Fall einreichen„Jedermann hat Anspruch auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht umfaßt die Freiheit des einzelnen zum Wechsel der Religion oder der Weltanschauung sowie die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen öffentlich oder privat, durch Gottesdienst, Unterricht, Andachten und Beachtung religiöser Gebräuche auszuüben.“
Was aber, wenn diese Freiheit eingeschränkt wird? Im Beruf, gar innerhalb von Kirchen, oder von außen, durch staatliche Stellen? Unsere Rechtsordnung gewährt weitgehenden Schutz. Jede Einschränkung der garantierten Grundrechte muss rechtsstaatlichen Maßstäben genügen und ist dahingehend rechtlich überprüfbar.
Natürlich sind nicht alle Konflikte juristischer Natur. Sofern es sich aber um ein rechtliches Problem handelt, kann ein rechtliches Vorgehen sinnvoll sein.
Sie stehen vor einer rechtlichen Herausforderung? Wir erfassen Ihren Fall, stellen den Kontakt zu erfahrenen Juristen her – und sorgen dafür, dass Sie nicht allein damit sind.
In geeigneten Fällen kann auch qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung vermittelt werden.